- Die Beratung von Gemeinschaften zu allen Fragen des WEG-Rechts
- Forderungsmanagement gegenüber säumigen Eigentümern
- Gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen der Gemeinschaft
- Anfechtungsklagen und Abwehr von Anfechtungsklagen sowie Beschlussersetzungsklagen
Nikolai Glaser
Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht
Komplexe Rechtsgebiete erfordern spezialisiertes Wissen
Gibt es ein besseres Gefühl, als eine erstmal schwierige oder sogar aussichtslose Situation umdrehen zu können? Gestalten, wo es festgefahren aussieht? Lösungen finden, wo es aussichtslos wirkt? Für mich bedeutet Anwalt sein genau das. Viele Puzzleteile zu einem Bild zusammenzufügen, um für Sie beste Ergebnisse zu erzielen.
Lassen Sie uns über Ihr Anliegen ins Gespräch kommen! Sie finden mich in Berlin zwischen Kurfürstendamm und Tauentzienstraße in der City West.
Meine Rechtsgebiete
WEG-Recht
Für WEGs, Verwaltungen und Eigentümer kann das WEG-Recht zu einem unsichereren Fahrwasser werden. Im Kern ist aber oft nur eine Frage zu beantworten: was ist für eine ordentliche Verwaltung zu tun? Daher decke ich von der Beschlussfassung bis hin zur Anfechtung das ganze Spektrum des WEG-Rechts ab. Und unterstütze Gemeinschaften in allen Fragen des WEG-Rechts.
Meine Leistungen...
Gewerbemietrecht
Im Gewerbemietrecht geht es um die gute Verhandlung um in langfristigen Verträgen Planbarkeit und Rechtssicherheit zu haben. Gerade in der Gewerbemiete entscheidet ein guter Vertrag oft über den wirtschaftlichen Erfolg und Misserfolg des ganzen Geschäftes. Von Beginn an gut verhandelte Verträge sind so ein Grundstein Ihres Geschäfts.
Meine Leistungen...
- Die Verhandlung und Gestaltung von Mietverträgen
- die Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Mietverhältnis
- Prüfung der Nebenkostenabrechnung
- die Beratung bei Optionsausübung und Mietanpassung durch Wertsicherheitsklauseln
- sowie der Umgang mit Minderungen
Wohnraummietrecht
An Ihrer Seite, wenn es für Sie als Vermieter schwierig wird. Mieterhöhungen und Modernisierungsmieterhöhungen durchsetzen, kündigen und räumen – das Mietrecht ist voller Hürden für Vermieter. Eine Asymmetrie der Möglichkeiten und des Schutzes. Während Mieter hohen Schutz genießen, muss der Vermieter kämpfen für sein Recht. Das erfordert Fingerspitzengefühl und im richtigen Moment die nötige Durchsetzungskraft.
Meine Leistungen...
- Gestaltung von Mietverträgen
- Mieterhöhungen und deren gerichtliche Durchsetzung
- Abwehr von Mietanpassungsbegehren (Conny GmbH-Klagen)
- Begleitung und Durchsetzung von Modernisierungen
- Forderungsmanagement bei Rückständen und Mietminderungen
- Kündigung, Eigenbedarfskündigungen und Räumungsklagen
Baurecht
Vermieter, Eigentümer und WEGs beauftragen Handwerker, bauen und müssen am Ende ein Werk abnehmen. Ob Mangel, Bauverzögerung oder Schaden, die Durchsetzung und Evaluierung Ihrer Ansprüche haben Sie hier in einer Hand.
Meine Leistungen...
- Mängel am Werk, auch bei Bauträgerverträgen
- Schäden durch Handwerker an der Immobilie
- Bauverzögerungen und Preissteigerungen
- unberechtigte Abrechnungen von Baubeteiligten
Allgemeine Themen zur Immobiliennutzung
Sie haben weiterführende Fragen zur Kurzzeitvermietung, AirBnB oder zu Mietverträgen mit Mieten über dem Mietspiegel? Als Eigentümer haben Sie in der WEG ein Bauvorhaben vor, z.B. das Balkonkraftwerk oder eine Klimaanlage für Ihre Wohnung? Sie wollen im Milieuschutzgebiet sanieren? Sprechen Sie mich mit Ihrer individuellen Frage an, wir finden für Ihr Problem Ihre Lösung.
Meine Leistungen...
- Beratung zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu Zweckentfremdung;
- Beratung zu Bauvorhaben im Milieuschutzgebiet;
- Durchsetzung von nachbarrechtlichen Ansprüchen in der WEG;
- Durchsetzung von Ansprüchen auf Einbauten (insbesondere Klimaanlagen und Balkonkraftwerke).
Nur Expertise und Freundlichkeit allein ist nicht genug
Meine Philosophie
Probleme in einer Immobilie kommen selten allein und man kann viele Fronten haben, an denen es plötzlich brennt. Ein Mangel in der Ausführung des Handwerkers, führt schnell zu einer Mietminderung und einer WEG, die Schadensersatz verlangt.
In einer solchen Situation sollte man nicht zwei oder drei Anwälte brauchen, sondern eine ganzheitliche Lösung aus einer Hand bekommen können. Immer im Blick dabei: die wirtschaftliche Lösung eines Problems. Am Ende zählt, was für Sie unterm Strich steht.
Deshalb stehen am Anfang des Mandates immer zwei Fragen im Vordergrund: Was ist ihr Ziel und wie wollen Sie an dieses Ziel kommen? Ob durch sorgfältige Verhandlung oder auf dem gerichtlichen Weg und Durchsetzung im Wege der Zwangsvollstreckung – gemeinsam analysieren wir Ihren Fall und finden den Weg, der zu Ihnen und Ihrem Fall passt.
Wissen teilen – eine Selbstverständlichkeit
Referententätigkeit
Neben meiner anwaltlichen Tätigkeit bin ich als Dozent bei Hausverwaltungen und Fortbildungsanbietern aktiv. Sie benötigen im Rahmen der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) eine maßgeschneiderte Fortbildung? Gerne bereite ich für Sie und Ihr Team Themen auf. Sie erhalten natürlich einen Fortbildungsnachweis um die 15 Fortbildungsstunden nach MaBV nachzuweisen.
Kosten
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bietet für die anwaltliche Vergütung verschiedene Möglichkeiten: einen pauschalierten Honorarsatz, dessen Höhe vom Streitwert abhängt, eine frei vereinbarte Vergütung nach Zeithonorar und in bestimmten Fällen auch ein frei vereinbartes Pauschalhonorar.
Grundsätzlich gilt: Gute anwaltliche Arbeit hat ihren Preis und muss sich für die Mandantschaft wirtschaftlich lohnen. In diesem Rahmen bewegt sich mein Honorar. Ich arbeite in der Regel auf Basis eines Stundenhonorars bei minutengenauer Abrechnung, da dies erfahrungsgemäß den Aufwand am präzisesten abbildet und eine faire Abrechnung ermöglicht. Bei gerichtlichen Tätigkeiten berechne ich mindestens den im RVG vorgesehenen pauschalen Vergütungssatz.
Trotzdem muss guter Rat nicht teuer sein, weil eine hohe Spezialisierung, viel Erfahrung, ein guter Wissensfundus und fachliche Ressourcen es mir ermöglichen, Ihrem Anliegen oft mit einem überschaubaren Zeitkontingent Rechnung tragen zu können.
Dabei gilt: Keine Regel ohne Ausnahme. In Fällen, in denen sich dies anbietet, kann die ganze Breite des RVG ausgeschöpft werden. Sowohl Abweichungen von meinem Regelstundensatz, als auch die Vereinbarung des pauschalen RVG-Satzes oder eines freien Pauschalhonorars sind denkbar. Sprechen Sie mich gerne an.
Über mich
Immobilienrecht gerne zu machen, heißt, neben Recht, Leidenschaft für Architektur, Bauen und kaufmännische Verwaltung zu haben. Darum geht es mir, mit Freude und Leidenschaft Projekte zu begleiten, Bauherren zu unterstützen, Vermieter beraten, Verwalter abzusichern und WEGs vollumfänglich zu beraten. Vom Bauantrag bis zur Betriebskostenabrechnung Ansprechpartner zu sein.
Vita:
- Studium an der Universität Potsdam
- Referendariat im OLG Bezirk Stuttgart
- Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht (2023)